Allgemeines

Das Elbsandsteingebirge liegt direkt an der Grenze zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik. Das Gebiet teilt sich in die Sächsische und Böhmische Schweiz auf, wobei die Sächsische Schweiz den größten Teil ausmacht. Der westliche Teil des Elbsandsteingebirges wird durch die Sächsische Schweiz, der Süden und Osten durch die Böhmische Schweiz gebildet.

Typische Landschaften, die das Gebiet des Elbsandsteingebirges ausmachen, sind die Felsformationen im Basteigebiet, den Schrammsteinen und dem Zschandgebiet, die Felstürme im Bielatal, die alle durch eine starke Zerklüftung das typische Bild des Elbsandsteingebirges prägen sowie die weiten, meist linkselbischen, Flächen (Ebenheiten), die durch die markanten Tafelberge (Lilienstein, Pfaffenstein, Zschirnsteine) hier das Landschaftsbild prägen. Zu guter Letzt ist das Gebiet bekannt durch zahlreiche touristische, von menschenhand geschaffene, Ausflugsziele wie die Festung Königsstein, die Bastei und die touristischen Einrichtung Rund um Bad Schandau und das Kirnitzschtal.

Durch die sehr gute verkehrstechnische Erschließung des Gebietes schon gegen Ende des 19. Jahrhunderts ist das Elbsandsteingebiet ein wichtiges Erholungsgebiet der nahe gelegenen Metropolen (z. B. Dresden). Der Touristenstrom konzentriert sich dabei auf das Basteigebiet, Königsstein mit der Festung, Bad Schandau und dem Kirnitzschtal (Lichtenhainer Wasserfall) sowie die Schrammsteine, dem Kuhstall und die Obere Schleuse bei Hinterhermsdorf. An Feiertagen und/oder Sonntagen meidet man diese Gebiete besser und sucht sich eine etwas abgelegendere Wanderung aus, die nicht minder interessant ist und auch an Feiertagen absolute Abgeschiedenheit bieten.

Durch die frühzeitige Erschließung des Elbsandsteingebirges durch den Tourismus ist auch das Verkehrswegenetz sehr gut ausgebaut. Man kann das Gebiet mit dem Schiff, per Bus und Bahn und per Auto sehr gut erreichen. Damit ist auch das Netz von Wanderwegen dicht ausgebaut und sehr gut markiert.

Nationalpark

Bereits seit 1956 wurde die Sächsische Schweiz als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. 1990 wurde ein großer Teil des rechtselbischen Gebiets zum Nationalpark Sächsische Schweiz erklärt, dem 1. Nationalpark Sachsens. Am 01.01.2000 folgte das Gebiet der Böhmischen Schweiz und wurde zum Nationalpark Böhmische Schweiz erklärt. Damit existiert nun ein grenzüberschreitender Nationalpark Sächsisch-Böhmische Schweiz. Der deutsche Teil des Nationalparks mit einer Gesamtfläche von 9300 ha gliedert sich in die Vordere und Hintere Sächsische Schweiz. In beiden Gebieten ist eine Kernzone des Nationalparks ausgewiesen, die auch durch Beschilderung im Gelände kenntlich gemacht wurde.

Durch den Status des Nationalparks und durch die einzigartige Natur und Landschaft ergeben sich für den Besucher einige Regelns, die von jedem einzuhalten und zu respektieren sind: